Schutzrechtserwirkung
Im Rahmen des Erwirkens entsprechender Schutzrechte besteht unsere Aufgabe darin, Sie gegenüber Amtsstellen zu vertreten, Ihnen Amtsbescheide zu erklären und Lösungswege aufzuzeigen, wie Probleme, die sich im Rahmen von Eintragungsverfahren ergeben können, gelöst werden könnten.
Eine bedeutende Anzahl von internationalen Abkommen im Bereiche des geistigen und gewerblichen Eigentums haben zu einer weitgehenden Harmonisierung verschiedenster nationaler Rechtsordnungen geführt. Auch die Schaffung von regionalen und internationalen Behörden ermöglicht heute einen effizienten und verhältnismässig kostengünstigen Schutz Ihres geistigen und gewerblichen Eigentums in einer Vielzahl von Staaten.
In Staaten, in denen bislang kein Rechtsschutz über eine internationale Organisation möglich ist, sind wir mit Hilfe unseres weltweiten Netzwerks von ausgewählten Korrespondenten in der Lage, Ihnen dennoch zu einem Schutz Ihrer technischen Entwicklungen und geistigen Schöpfungen zu verhelfen.







