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27.03.2014
Schweizer Unternehmen geniessen bei der Durchführung Europäischer Patentanmeldungen einen Vorteil daraus, dass Italienisch eine Landessprache der Schweiz ist, aber keine offizielle Amtssprache des Europäischen Patentamtes. Die offiziellen Amtssprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch. Das Europäische Patentamt gewährte in einem solchen Fall bislang eine Gebührenreduktion für einige der kostenpflichtigen Verfahrenshandlungen im Verlauf einer Europäischen Patentanmeldung. Darunter fielen z. B. die Gebühren für einen Prüfungsantrag, eine Beschränkung oder eine Beschwerde. Die Gebührenreduktion tritt sogar dann ein, wenn der Text der Patentanmeldung auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegt. Beispielsweise kann für eine deutschsprachige Patentanmeldung ein Prüfungsantrag auf Italienisch gestellt werden. Bisher haben sich die Gebühren dadurch um 20% reduziert.
Der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes hat nun beschlossen, die Reglemente in Bezug auf die Gebührenreduktion in Zusammenhang mit Europäischen Patentanmeldungen ab dem 1. April 2014 zu ändern. Die Gebührenreduktion soll künftig 30% betragen. Gleichzeitig werden jedoch manche der Verfahrenshandlungen von der Reduktion ausgeschlossen. Der Kostenvorteil wird nur noch für die Anmeldegebühr und die Prüfungsgebühr gewährt. Zudem können nur noch bestimmte Anmelder in den Genuss der Vergünstigung kommen. Dies sind natürliche Personen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, Hochschulen sowie öffentliche Forschungseinrichtungen. Weiter können kleine und mittlere Unternehmen, d. h. KMUs, von der Gebührenreduktion profitieren. Um als KMU zu gelten darf ein Unternehmen nicht mehr als 250 Personen mit Vollbeschäftigung haben. Ferner darf es höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen oder höchstens 43 Mio. EUR Jahresbilanz aufweisen.
Dies sind gute Nachrichten für die zahlreichen Schweizer Einpersonengesellschaften, Kleinstunternehmen und KMUs, die ihre Innovationen nicht nur in der Schweiz sondern auch in weiteren Ländern Europas durch ein Europäisches Patent schützen wollen. Das Patent kann auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch verfasst und beantragt werden. Der Prüfungsantrag, der für jede Europäische Patentanmeldung obligatorisch ist, kann dann auf Italienisch gestellt werden, wodurch sich die Gebühr für diese Anmelder um 30% reduziert.
Übrigens sind ähnliche Möglichkeiten einer Gebührenersparnis für kleine Unternehmen auch bei Patentanmeldungen in den USA vorgesehen.
© BOVARD AG
Wichtiger Hinweis
AGB (PDF 89K)