Seit 1925
26.02.2015
Anerkennung Europäischer Patente in Marokko
Ab dem 1. März 2015 können erteilte Europäische Patente in Marokko Gültigkeit erlangen. Ein Antrag auf Validierung in Marokko kann für jede ab dem 1. März 2015 eingereichte europäische Patentanmeldung und für eine internationale Patentanmeldung mit Regionalisierung in Europa unter Bezahlung einer Gebühr gestellt werden. Diese Patentanmeldungen und Patente entfalten dieselbe Rechtswirkung wie direkt in Marokko eingereichte Patentanmeldungen und erteilte Patent und bieten somit die gleiche Rechtssicherheit, wie Europäische Patente.
Die Zahl der Länder, die mit einem Europäischen Patent
abgedeckt werden können, steigt damit auf 41 und macht eine Europäische
Patentanmeldung auch für neue Märkte und neue Patentstrategien interessant.
© BOVARD AG
Wichtiger Hinweis
AGB (PDF 89K)