Seit 1925
03.12.2015
Ab dem 1. November 2015 können erteilte Europäische Patente in der Republik Moldau Gültigkeit erlangen. Ein Antrag auf Validierung in der Republik Moldau kann für jede ab dem 1. November 2015 eingereichte europäische Patentanmeldung und für eine internationale Patentanmeldung mit Regionalisierung in Europa unter Bezahlung einer Gebühr gestellt werden. Diese Patentanmeldungen und Patente entfalten dieselbe Rechtswirkung wie direkt in der Republik Moldau eingereichte Patentanmeldungen und erteilte Patent und bieten somit die gleiche Rechtssicherheit, wie Europäische Patente.
Die Zahl der Länder, die mit einem Europäischen Patent abgedeckt werden können, steigt damit auf 42 und macht eine Europäische Patentanmeldung auch für neue Märkte und neue Patentstrategien interessant.
© BOVARD AG
Wichtiger Hinweis
AGB (PDF 89K)