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FAQ

  • Gibt es eine Pflicht, auf das Bestehen eines Designschutzes hinzuweisen? Antwort

Seit 1925

Unser Dienstleistungsangebot

Unser Dienstleistungsangebot

Wir haben uns darauf spezialisiert, unsere Kunden beim Schutz von Erfindungen, Markenzeichen, designerischen Leistungen, Topografien und anderen wertvollen geistigen Gütern kompetent zu unterstützen und entsprechende Rechte effizient zu verwalten.

Zögern Sie nicht, uns eine unverbindliche Anfrage zukommen zu lassen.