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Seit 1925

Schutzrechtserwirkung

Schutzrechtserwirkung

Im Rahmen des Erlangens von Schutzrechten besteht unsere Aufgabe darin, Sie bei der Ausarbeitung einer Schutzrechtsstrategie zu beraten und zu unterstützen, Sie im Rahmen von Anmelde- und Eintragungsverfahren gegenüber Amtsstellen zu vertreten, Ihnen Amtsbescheide zu erklären und Lösungswege aufzuzeigen, wie Probleme, die sich im Rahmen von Eintragungsverfahren ergeben, gelöst werden könnten.

Eine bedeutende Anzahl von internationalen Abkommen im Bereiche des geistigen und gewerblichen Eigentums hat zu einer weitgehenden Harmonisierung verschiedenster nationaler Rechtsordnungen geführt. Auch die Schaffung von regionalen und internationalen Behörden neben den nationalen Ämtern ermöglicht heute einen effizienten und verhältnismässig kostengünstigen Schutz Ihres geistigen und gewerblichen Eigentums in einer Vielzahl von Staaten.

In Staaten, in denen bislang kein Rechtsschutz über eine internationale Organisation möglich ist, sind wir mit Hilfe unseres weltweiten Netzwerks von ausgewählten Korrespondenten in der Lage, Ihnen dennoch zu einem Schutz Ihrer technischen Entwicklungen und geistigen Schöpfungen zu verhelfen.

Schema Schutzrechtserwirkung