Seit 1925
Ihre Immaterialgüterrechte sind wertvoll und gehören Ihnen oder stellen einen Vermögenswert Ihres Unternehmens dar. Sie lassen sich gegenüber Dritten verwerten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Verwertung Ihrer Rechte, wie etwa der Ausarbeitung oder Prüfung von Vertriebsverträgen, Lizenzverträgen, Agenturverträgen, Zusammenarbeitsverträgen, Verlagsverträgen, Kaufverträgen, Übertragungsverträgen, Geheimhaltungsverträgen, Know-how Verträgen oder Zustimmungserklärungen.
Bei Bedarf nehmen wir darüber hinaus in Zusammenarbeit
mit spezialisierten Partnerunternehmen eine Bewertung Ihrer
Immaterialgüterrechte vor.
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Wichtiger Hinweis
AGB (PDF 89K)