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FAQ

  • Gibt es eine Pflicht, auf das Bestehen eines Designschutzes hinzuweisen? Antwort

Seit 1925

FAQ

Schutzrechtsverwertung

Ihre Immaterialgüterrechte sind wertvoll und gehören Ihnen oder stellen einen Vermögenswert Ihres Unternehmens dar. Sie lassen sich gegenüber Dritten verwerten.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Verwertung Ihrer Rechte, wie etwa der Ausarbeitung oder Prüfung von Vertriebsverträgen, Lizenzverträgen, Agenturverträgen, Zusammenarbeitsverträgen, Verlagsverträgen, Kaufverträgen, Übertragungsverträgen, Geheimhaltungsverträgen, Know-how Verträgen oder Zustimmungserklärungen.

Bei Bedarf nehmen wir darüber hinaus in Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnerunternehmen eine Bewertung Ihrer Immaterialgüterrechte vor.