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FAQ

  • Wie kann der Hinweis auf Patentschutz aussehen? Antwort

Seit 1925

FAQ

Frequently Asked Questions

Gibt es eine Pflicht, auf das Bestehen eines Designschutzes hinzuweisen?
In den meisten Ländern besteht keine gesetzliche Verpflichtung, auf einen Designschutz hinzuweisen; dies gilt insbesondere für die Schweiz, Deutschland, Frankreich und die Europäische Union.

Für die USA gilt die Regel, dass mangels eines Hinweises auf Designschutz allenfalls ein vollständiger Schadenersatz nicht möglich ist. Diese Ausnahmeregel gilt auch für Grossbritannien.