Seit 1925
Gibt es eine Pflicht, auf das Bestehen eines Designschutzes hinzuweisen?
In den meisten Ländern besteht keine gesetzliche Verpflichtung, auf einen Designschutz hinzuweisen; dies gilt insbesondere für die Schweiz, Deutschland, Frankreich und die Europäische Union.
Für die USA gilt die Regel, dass mangels eines Hinweises auf Designschutz allenfalls ein vollständiger Schadenersatz nicht möglich ist. Diese Ausnahmeregel gilt auch für Grossbritannien.
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Wichtiger Hinweis
AGB (PDF 89K)