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FAQ

  • Wo sollte der Hinweis, dass ein Patentschutz beantragt oder erteilt worden ist, angebracht werden? Antwort

Seit 1925

FAQ

Frequently Asked Questions

Wann ist die Verwendung des Symbols ® missbräuchlich und was sind die Konsequenzen?
Missbräuchlich ist die Verwendung des Symbols ® dann, wenn die damit versehene Marke in dem Land, indem es verwendet wird, nicht definitiv für das mit der Marke gekennzeichnete Produkt oder die Dienstleistung eingetragen ist.

Die Verwendung des Symbols ® kann vor allem bei Exportprodukten problematisch sein: ist die mit dem Symbol ® versehene Marke nicht in allen Exportländern für das fragliche Produkt definitiv eingetragen, ist die Verwendung des ® in den Ländern missbräuchlich, für die keine definitiv registrierte Marke existiert.

Ist die Marke in einem Exportland noch im Anmeldeverfahren und noch nicht formell eingetragen, ist die Verwendung der Symbols ® ebenfalls missbräuchlich.

Gleiches gilt für die Verwendung des Symbols ® im Zusammenhang mit einer Marke für Waren, die von der Markenregistrierung nicht umfasst werden (beispielsweise eine Verwendung der Marke für Faxgeräte, obgleich die Marke nur für Computer Software eingetragen ist).

Die rechtlichen Konsequenzen einer missbäuchlichen Verwendung des Symbols ® variieren von Land zu Land. Die sogenannte Markenberühmung wird beispielsweise in der Schweiz und in Deutschland auf Grund der Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geahndet. Neben einer gerichtlich befohlenen Beseitigung des Symbols von Waren, Verpackungen und Werbeunterlagen (und den diesbezüglichen Kosten) und einem gerichtlichen Verbot der weiteren missbräuchlichen Verwendung, besteht auch die Gefahr strafrechtlicher Konsequenzen: in der Schweiz sieht das Gesetz bei vorsätzlichem Missbrauch Geldbussen bis CHF 100'000.-- und/oder Gefängnis vor.