Seit 1925
Wie kann der Hinweis auf Patentschutz in der Schweiz aussehen?
Das schweizerische Patentgesetz sieht vor, dass Produkte, die durch ein Patent geschützt sind, mit dem Patentzeichen versehen werden dürfen. Das Patentzeichen besteht aus dem eidgenössischen Kreuz und der Patentnummer.
Das Patentzeichen darf insbesondere auch auf Produkten angebracht werden, die durch ein Schweizer Patent geschützt sind, aber nicht Schweizer Herkunft sind.
Andere Hinweise wie z.B. „Pat. Pend.“, „patentiert“ usw. sind in der Schweiz zulässig, solange sie nicht täuschend oder irreführend sind.
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Wichtiger Hinweis
AGB (PDF 89K)