Seit 1925
Ist es empfehlenswert, Produkte, die patentiert oder zum Patent angemeldet sind, speziell zu markieren?
Generell ja, besonders dann, wenn das durch ein Patent geschützte Produkt dazu bestimmt ist, namentlich in folgenden Länder vermarktet zu werden:
Vereinigte Staaten von Amerika, Grossbritannien, Irland, Dänemark, Schweden, Taiwan, Australien.
In diesen Ländern kann die Höhe beanspruchbarer Schadensersatzforderungen in ausschlaggebender Weise vom Vorhandensein eines entsprechenden Hinweises abhängen.
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Wichtiger Hinweis
AGB (PDF 89K)