Seit 1925
Welche Vorsichtsmassnahmen sind bei der Auswahl und Anbringung des Hinweises auf Patentschutz zu treffen?
Der entsprechende Hinweis sollte sich eindeutig auf die geschützte Erfindung beziehen, die das Produkt verkörpert oder auszeichnet. Er sollte keinelei Zweifel erwecken, was Gegenstand des Patentschutzes ist.
So sollte der Hinweis auf dem patentierten Bestandteil eines Produkts und nicht auf dem Produkt, das den patentierten Bestandteil beinhaltet, angebracht werden.
Bei der Verwendung eines entsprechenden Hinweises auf der Produktverpackung ist es wichtig, sicherzustellen, dass nicht der Eindruck erweckt wird, statt dem Inhalt sei die Verpackung patentrechtlich geschützt.
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Wichtiger Hinweis
AGB (PDF 89K)