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FAQ

  • Gibt es eine Pflicht, auf das Bestehen eines Designschutzes hinzuweisen? Antwort

Seit 1925

FAQ

Unser Team

Zentrale Dienste

 
  • Hans-Ulrich Matter

    Leiter Buchhaltung
    Mitglied der Geschäftsleitung
    Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch

  • Dominique Furrer

    Empfang/Telefon
    Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch

  • Daniel Gerber

    Dipl. Masch.-Ing. - Zeichner
    Zeichner Patente und Designs
    Technischer Dienst

  • Ann Kistler Long

    B.A.-Übersetzerin 
    Übersetzungen vom Deutschen oder Französischen ins Englische
    Sprachen: Englisch, Deutsch, Französisch

  • Geneviève Kohler

    Buchhaltung
    Sprachen: Französisch, 
    Englisch

  • Ueli Thomann

    Eidg. Wirtschaftsinformatiker FA